Im Jahr 2025 haben mehrere Gerichtsurteile die Rechte von Schuldnern gestärkt und klargestellt, unter welchen Bedingungen bestimmte Maßnahmen zulässig sind. Hier sind zwei bedeutende Entscheidungen, die direkte Auswirkungen auf Schuldner haben:
1. Schufa muss bezahlte Schulden sofort löschen
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 10. April 2025 entschieden, dass die Schufa verpflichtet ist, Negativeinträge über bezahlte Schulden umgehend zu löschen. Bisher wurden solche Einträge bis zu drei Jahre gespeichert, selbst wenn die Forderung beglichen war. Das Gericht stellte fest, dass diese Praxis die Rechte der Verbraucher verletzt und gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e.V.+5Schuldnerberatung Schulz+5bruellmann.de+5bruellmann.de
Was bedeutet das für Schuldner?
- Nach vollständiger Begleichung einer Schuld können Sie die sofortige Löschung des entsprechenden Schufa-Eintrags verlangen.
- Sollte die Schufa dem nicht nachkommen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadenersatz.
Empfehlung:
- Fordern Sie regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa an, um Ihre Einträge zu überprüfen.
- Bei festgestellten Unstimmigkeiten oder nicht gelöschten Einträgen nach Schuldentilgung sollten Sie die Schufa zur Löschung auffordern und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.vfe-schuldenberatung.de+5Schuldnerberatung Schulz+5bruellmann.de+5
2. Vorpfändungskosten nur bei konkreter Notwendigkeit erstattungsfähig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. März 2025 entschieden, dass die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO nur dann vom Schuldner zu tragen sind, wenn der Gläubiger konkrete Anhaltspunkte darlegen kann, die eine solche Maßnahme notwendig machen. Eine pauschale Anwendung ohne spezifische Gründe ist nicht ausreichend.RWS Verlag+1otto-schmidt.de+1
Was bedeutet das für Schuldner?
- Gläubiger müssen die Notwendigkeit einer Vorpfändung konkret begründen.
- Unberechtigte oder vorschnelle Vorpfändungen können angefochten werden, und die damit verbundenen Kosten müssen nicht zwangsläufig vom Schuldner übernommen werden.
Empfehlung:
- Sollten Sie mit Vorpfändungskosten konfrontiert werden, prüfen Sie die Begründung des Gläubigers sorgfältig.
- Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit ziehen Sie eine Schuldnerberatungsstelle oder rechtlichen Beistand hinzu.
Fazit
Die aktuellen Urteile des OLG Köln und des BGH stärken die Position von Schuldnern gegenüber Gläubigern und Auskunfteien. Sie betonen die Notwendigkeit von Transparenz, Datenschutz und fairen Verfahren. Es ist wichtig, über solche Entwicklungen informiert zu bleiben und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.Schuldnerberatung Schulz+1bruellmann.de+1

