Zum 1. Juli 2025 treten turnusgemäß neue Pfändungsschutzfreigrenzen in Kraft. Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre gemäß § 850c ZPO und berücksichtigt die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Auch im Insolvenzrecht stehen kleinere, aber wichtige Änderungen an, die besonders Verbraucher betreffen. Was sich genau ändert – und was das für Sie bedeutet – erfahren Sie hier.
Was sind Pfändungsfreigrenzen?
Die Pfändungsfreigrenze bestimmt, wie viel von Ihrem Einkommen unpfändbar bleibt – also für Lebensunterhalt, Miete, Strom & Co. zur Verfügung steht. Der darüberliegende Betrag kann an Gläubiger abgeführt werden.
Diese Grenze richtet sich nach:
- Ihrem monatlichen Nettoeinkommen
- Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber anderen Personen (z. B. Kinder, Ehepartner)
Neue Pfändungstabelle 2025 – Die wichtigsten Zahlen
Die neuen Freigrenzen gelten ab 01. Juli 2025 und werden automatisch angepasst. Das bedeutet:
Unterhaltspflichtige Personen | Unpfändbarer Betrag (ab 07/2025) |
---|---|
0 Personen | 1.490 € (vorher: 1.410 €) |
1 Person | 2.040 € (vorher: 1.990 €) |
2 Personen | 2.340 € |
3 Personen | 2.640 € |
4 Personen | 2.940 € |
5 und mehr | max. 3.240 € |
👉 Wichtig: Pfändungsschutzkonten (P-Konten) werden ebenfalls angepasst. Sie müssen dazu in der Regel nichts aktiv tun, wenn Sie bereits über eine Bescheinigung der Bank oder einer Beratungsstelle verfügen.
Änderungen im Insolvenzrecht 2025
Auch im Insolvenzverfahren gibt es einige gesetzliche Anpassungen, die ab 2025 gelten:
1. Verkürzte Wohlverhaltensperiode bleibt bestehen
Die verkürzte Dauer der Privatinsolvenz auf 3 Jahre (statt früher 6) ist nun dauerhaft gesetzlich verankert (§ 300 InsO).
2. Mehr Transparenz für Schuldner
Gerichte und Insolvenzverwalter sind künftig verpflichtet, klarer über Rechte und Pflichten aufzuklären – u. a. über:
- zulässige Ausgaben
- Pfändungsschutz
- mögliche Versagungsgründe
3. Stärkere Berücksichtigung digitaler Kommunikation
Viele Verfahren werden künftig digital begleitet – z. B. durch Onlineportale für Gläubigerlisten oder Mitteilungen. Für Schuldner bedeutet das mehr Eigenverantwortung, aber auch schnellere Bearbeitung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie Ihr Einkommen: Liegen Sie knapp unter der neuen Grenze? Dann könnte mehr von Ihrem Lohn geschützt sein.
- Aktualisieren Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung, wenn Kinder, Partner o. Ä. neu hinzukamen.
- Informieren Sie sich frühzeitig über Insolvenzoptionen, wenn Ihre Schuldenlast nicht mehr tragbar ist – z. B. über eine Schuldnerberatung.
Fazit
Die Anpassungen der Pfändungstabelle 2025 bringen etwas mehr Luft für viele Schuldner – vor allem angesichts steigender Lebenshaltungskosten. Auch die Klarstellungen im Insolvenzrecht stärken Ihre Rechte und sorgen für mehr Orientierung im Verfahren.
Wenn Sie unsicher sind, ob und wie die neuen Regelungen Sie betreffen, holen Sie sich Hilfe – etwa bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.