Nützliches für den Alltag – Hilfen, Vorlagen und mehr

In diesem Bereich finden Sie praktische Hilfsmittel, mit denen Sie Ihre finanzielle Situation besser einschätzen, organisieren und verbessern können. Von Musterbriefen über Rechner bis hin zu Begriffserklärungen – alles kostenlos, verständlich und direkt anwendbar.

Downloads & Vorlagen

Widerspruch gegen eine Forderung

Antrag auf Ratenzahlung einer Forderung

Haushaltsplanrechner für Privatpersonen

Anschreiben an Gläubiger zur Einigung

Nachweis für P-Konto-Bescheinigung

Antrag auf Stundung einer Forderung

Glossar – Wichtige Begriffe rund um Schulden & Finanzen

Eine Abtretung liegt vor, wenn jemand seine Forderung (z. B. Gehaltsanspruch) an eine andere Person oder Institution überträgt. Zum Beispiel kann ein Gläubiger die Lohnpfändung durch Abtretung der Lohnansprüche erreichen.

Die Bonität beschreibt die finanzielle Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit einer Person. Je besser Ihre Bonität, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie Kredit bekommen.

Ein Kreditrahmen auf dem Girokonto, mit dem Sie kurzfristig mehr Geld ausgeben können als Sie haben. Achtung: Die Zinsen sind meist sehr hoch.

Eine Erklärung gegenüber dem Gericht, dass Sie aktuell kein pfändbares Vermögen besitzen. Früher auch „Offenbarungseid“ genannt.

Ein Gläubiger hat eine Forderung, wenn er Geld von Ihnen verlangt – z. B. für eine offene Rechnung oder einen Kredit.

Eine Person, ein Unternehmen oder eine Institution, die von jemandem Geld oder eine Leistung verlangt. Zum Beispiel: Banken, Versandhäuser, Vermieter.

Die Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das Personen oder Firmen hilft, Schulden zu ordnen, wenn sie diese nicht mehr bezahlen können.

Ein rechtlicher Weg, um Schulden loszuwerden. Am Ende des Verfahrens (nach 3 Jahren) können die Restschulden erlassen werden.

Eine Aufforderung, eine offene Rechnung oder Schuld zu bezahlen. Meist erfolgen mehrere Mahnungen, bevor ein Inkasso oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.

Der Betrag, den Sie trotz Schulden monatlich behalten dürfen. Er schützt Ihr Existenzminimum. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Unterhaltspflichten.

Ein spezielles Girokonto, das automatisch das pfändungsfreie Einkommen schützt. Es verhindert, dass das gesamte Guthaben gepfändet wird.

Ein gerichtlicher Zugriff auf Einkommen, Konto oder Besitz, wenn Schulden nicht gezahlt werden. Nur Beträge über der Pfändungsfreigrenze dürfen gepfändet werden.

Teilzahlung einer Schuld in regelmäßigen kleineren Beträgen, meist monatlich. Oft vertraglich vereinbart mit Zinsen.

Der Schuldenerlass nach dem Insolvenzverfahren. Wenn das Gericht diese gewährt, sind Sie von den restlichen Schulden befreit.

Wenn eine Lastschrift (z. B. Miete, Strom) vom Konto nicht eingezogen werden kann, weil kein Geld da ist, wird sie „zurückgebucht“. Oft entstehen Gebühren.

Die bekannteste Auskunftei in Deutschland. Sie sammelt Informationen über Kreditverhalten und erstellt Bonitätsbewertungen.

Ein kostenloses Angebot (z. B. bei Wohlfahrtsverbänden), um Menschen in finanzieller Not zu unterstützen – anonym, unabhängig und vertraulich.

Die Rückzahlung eines Kredits in Teilbeträgen (z. B. monatlich). Tilgung ist der Teil der Rate, der direkt die Schuld reduziert – im Gegensatz zu Zinsen.

Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, jemanden finanziell zu unterstützen (z. B. Kinder), senkt das den pfändbaren Betrag Ihres Einkommens.

Ein gerichtliches Dokument, das einem Gläubiger erlaubt, eine Pfändung einzuleiten – z. B. vom Konto oder Gehalt.

Zusätzliche Kosten, die bei einem Kredit oder einer verspäteten Zahlung entstehen. Je höher die Zinsen, desto teurer wird die Schuld.

Ein spezialisiertes Gericht, das für Insolvenzverfahren zuständig ist. Hier wird z. B. geprüft, ob ein Schuldner zahlungsunfähig ist und ob die Restschuldbefreiung erteilt werden kann.

Eine vom Gericht eingesetzte Person, die das Vermögen eines Schuldners verwaltet und Gläubiger gleichmäßig befriedigt. In Verbraucherinsolvenzen spricht man oft vom „Treuhänder“.

Ein öffentlich einsehbares Register beim Vollstreckungsgericht. Hier werden Personen gelistet, die z. B. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.

Ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen (im Gegensatz zur Regelinsolvenz für Unternehmen oder Selbstständige).

Die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, in der der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen muss, z. B. regelmäßige Einkommensnachweise. Am Ende steht die Restschuldbefreiung.

Die tatsächlichen Kosten eines Kredits pro Jahr, inklusive aller Gebühren und Nebenkosten. Besser als der Sollzins zur Vergleichbarkeit von Krediten geeignet.

Vermögenswerte oder Bürgschaften, die der Kreditgeber als Absicherung verlangt – z. B. Auto, Immobilie oder ein zweiter Bürge.

Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, prüft sie, ob der Antragsteller in der Lage ist, diesen zurückzuzahlen. Dabei wird u. a. die Schufa abgefragt.

Der Austausch eines bestehenden Kredits durch einen neuen – oft mit besseren Konditionen, um Zinsen zu sparen oder mehrere Kredite zusammenzufassen.

Zusätzliche Zinsen, die anfallen, wenn eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. Gesetzlich geregelt, aber im Vertrag meist höher angesetzt.

Standardverträge, die bei vielen Online- oder Kreditgeschäften gelten. Sie sollten immer aufmerksam gelesen werden – besonders zu Kündigungsfristen und Gebühren.

Private Dienstleister, die im Auftrag von Gläubigern offene Forderungen einziehen. Sie dürfen keine Drohungen aussprechen oder unberechtigte Gebühren verlangen.

Schulden verjähren in der Regel nach 3 Jahren – danach dürfen sie nicht mehr eingetrieben werden. Die Frist beginnt meist zum Jahresende nach Fälligkeit der Rechnung.

Ein Vertrag über einen Kredit, der zwischen einer Privatperson und einem Unternehmer (z. B. Bank) geschlossen wird. Es gibt gesetzliche Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers – z. B. Widerrufsrecht.

Bei Kreditverträgen, Onlinekäufen und Haustürgeschäften können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten – ohne Angabe von Gründen.

Dies ist die erste Phase eines Inkassoverfahrens, in der ein Gläubiger oder ein Inkassobüro versucht, eine offene Rechnung außergerichtlich einzutreiben – meist durch Mahnungen, Zahlungsaufforderungen oder Ratenvorschläge.

Eine schriftliche Erinnerung an den Schuldner, eine offene Rechnung zu zahlen. Bereits ab der ersten Mahnung können Verzugszinsen oder Mahngebühren erhoben werden – aber nicht übertrieben viel.

Ein automatisiertes Verfahren beim Amtsgericht, mit dem ein Gläubiger ohne Anwalt einen Mahnbescheid beantragen kann.
➡️ Als Schuldner haben Sie 2 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Ein offizielles Schreiben vom Gericht – keine Mahnung mehr, sondern ein rechtlicher Schritt.
Wenn Sie ihn nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.

Ein „Titel“ ist ein rechtskräftiger Anspruch auf eine Geldforderung.
➡️ Mit einem Titel kann ein Gläubiger z. B. Ihr Konto oder Gehalt pfänden lassen – und zwar bis zu 30 Jahre lang.

Sobald ein Titel vorliegt, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, das Geld beizutreiben – z. B. durch Pfändung, Sachpfändung oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Hilfe bei Schulden – Wo bekomme ich Unterstützung?

Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, fühlt sich oft hilflos und überfordert. Briefe stapeln sich, das Konto ist überzogen, Gläubiger drängen – und die Angst wächst. Doch niemand muss da allein durch. In Deutschland gibt es zahlreiche kostenlose und kompetente Hilfsangebote, die Menschen in finanzieller Not unterstützen – sei es mit Beratung, rechtlichem Rat oder konkreter Hilfe bei Schuldenregulierung.

Wichtig: Je früher Sie Hilfe suchen, desto besser lassen sich Lösungen finden – auch wenn die Situation bereits belastend erscheint. Viele Beratungsstellen helfen vertraulich, unabhängig und kostenfrei.

Wichtige Anlaufstellen für Schuldner

  1. Allgemeine Schuldnerberatung

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
    Bundesweit tätiger Wohlfahrtsverband mit Schuldnerberatungsstellen
    🌐 www.awo.org
  • Caritas Schuldnerberatung
    Hilfe bei Schulden, Haushaltsplanung, Gläubigerverhandlungen
    🌐 www.caritas.de
  • Diakonie Deutschland – Schuldnerberatung
    Evangelischer Träger mit vielen regionalen Angeboten
    🌐 www.diakonie.de
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
    Informationen zu Inkasso, Verträgen, Schuldenfallen
    🌐 www.verbraucherzentrale.de
  1. Staatliche & kommunale Schuldnerberatungen
  • Öffentliche Schuldnerberatungen der Städte & Landkreise
    Oft kostenfrei, über Jugendamt, Sozialamt oder Bürgeramt erreichbar
    🌐 Beispiel: www.berlin.de/schuldnerberatung
  1. Insolvenzberatung & Privatinsolvenz
  • Creditreform Schuldnerberatung
    Private, zertifizierte Schuldnerberatung mit Insolvenzbegleitung
    🌐 www.creditreform.de
  • Debitora – Verein für Schuldnerberatung e.V.
    Gemeinnützige Beratung zur Schuldenregulierung und Privatinsolvenz
    🌐 www.debitora.de
  1. Online-Schuldnerhilfe & Krisentelefone
  1. Pfändungsschutzkonto & Finanzaufsicht
  • Deutsche Bundesbank
    Informationen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
    🌐 www.bundesbank.de
  • BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
    Aufsicht über Banken und Versicherer – bei Problemen mit der Bank
    🌐 www.bafin.de

✅ Hinweis:

Viele dieser Beratungsstellen bieten ihre Dienste kostenlos an – insbesondere, wenn sie von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder öffentlichen Trägern organisiert werden. Private Anbieter können Gebühren verlangen – informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Kosten und Zertifizierungen.

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