P-Konto 2026: Ab Juli bleibt Schuldnern mehr Geld zum Leben

Für Menschen mit einer Kontopfändung gibt es ab dem 1. Juli 2026 eine wichtige Änderung: Der geschützte Betrag auf dem Pfändungsschutzkonto steigt. Wer ein P-Konto nutzt, kann dadurch monatlich etwas mehr Geld für Miete, Lebensmittel, Strom, Fahrten zur Arbeit und andere notwendige Ausgaben behalten.

Der neue Betrag hängt mit der turnusmäßigen Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zusammen. Der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO steigt von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro. In der praktischen Pfändungstabelle bedeutet das: Für Personen ohne Unterhaltspflichten bleibt ein Betrag von bis zu 1.589,99 Euro geschützt.

Was ist ein P-Konto überhaupt?

Das P-Konto ist ein normales Girokonto mit einer zusätzlichen Schutzfunktion. Wird das Konto gepfändet, sorgt diese Funktion dafür, dass nicht das gesamte Guthaben blockiert wird. Ein gesetzlich festgelegter Betrag bleibt weiterhin verfügbar.

Ohne P-Konto kann eine Kontopfändung sehr schnell zu ernsten Problemen führen. Betroffene kommen dann unter Umständen nicht mehr an ihr Geld, obwohl Lohn, Bürgergeld, Rente, Kindergeld oder andere Zahlungen eingegangen sind. Mit einem Pfändungsschutzkonto bleibt zumindest der geschützte Betrag nutzbar.

Wie hoch ist der neue Freibetrag ab Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 gilt für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten ein geschützter Betrag von bis zu 1.589,99 Euro pro Monat. Bis zum 30. Juni 2026 lag dieser praktische Schutzbetrag bei 1.559,99 Euro.

Das Plus beträgt also rund 30 Euro monatlich. Das klingt zunächst nicht viel. Für Haushalte, die ohnehin jeden Euro genau einteilen müssen, kann dieser Betrag aber entscheidend sein – zum Beispiel für Medikamente, Schulbedarf, eine Fahrkarte oder eine Nachzahlung beim Stromanbieter.

Warum die Erhöhung für Schuldner wichtig ist

Das P-Konto löscht keine Schulden und stoppt auch nicht automatisch eine Pfändung. Es schützt aber das Existenzminimum auf dem Konto. Genau das ist im Alltag besonders wichtig, denn laufende Kosten verschwinden nicht, nur weil eine Pfändung vorliegt.

Viele Betroffene müssen trotz Schulden weiterhin Miete zahlen, Lebensmittel kaufen, zur Arbeit fahren oder ihre Kinder versorgen. Wenn das Konto vollständig blockiert wäre, könnten selbst notwendige Zahlungen nicht mehr ausgeführt werden. Das P-Konto verhindert, dass Schuldnerinnen und Schuldner komplett vom Zahlungsverkehr abgeschnitten werden.

Höherer Freibetrag bei Kindern und Unterhaltspflichten

Der automatische Grundfreibetrag gilt nur für die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber selbst. Wer Kinder hat, Unterhalt zahlt oder bestimmte Sozialleistungen für weitere Personen erhält, kann häufig einen deutlich höheren Schutzbetrag bekommen.

Bei einer unterhaltsberechtigten Person kann der geschützte Betrag ab Juli 2026 bei bis zu 2.189,99 Euro liegen. Bei weiteren Unterhaltspflichten erhöht sich der Freibetrag entsprechend weiter.

Wichtig ist jedoch: Die Bank berücksichtigt solche zusätzlichen Freibeträge in der Regel nicht einfach von allein. Dafür wird meistens eine P-Konto-Bescheinigung benötigt.

Wann eine P-Konto-Bescheinigung nötig ist

Der einfache Grundfreibetrag wird auf dem P-Konto automatisch geschützt. Eine zusätzliche Bescheinigung ist aber sinnvoll oder notwendig, wenn mehr Geld geschützt werden soll.

Das betrifft zum Beispiel folgende Fälle:

  • Sie haben ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder.
  • Sie zahlen gesetzlichen Unterhalt.
  • Sie erhalten Kindergeld.
  • Sie bekommen Sozialleistungen für weitere Haushaltsmitglieder.
  • Sie erhalten bestimmte einmalige Sozialleistungen oder Nachzahlungen.

Eine P-Konto-Bescheinigung können unter anderem Schuldnerberatungsstellen, Familienkassen, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder andere geeignete Stellen ausstellen. Wird die Bescheinigung nicht bei der Bank eingereicht, kann es passieren, dass nur der Grundfreibetrag freigegeben wird, obwohl eigentlich mehr Geld geschützt wäre.

Wer ein P-Konto bekommen kann

Grundsätzlich kann jede Person mit einem Zahlungskonto verlangen, dass dieses Konto als P-Konto geführt wird. Dafür muss kein neues Konto eröffnet werden. In vielen Fällen wird einfach das bestehende Girokonto umgewandelt.

Die Bank oder Sparkasse darf die Umwandlung nicht ablehnen. Das gilt auch dann, wenn das Konto bereits gepfändet ist oder sich im Minus befindet. Wichtig ist aber: Ein P-Konto schützt nur Guthaben. Ein bestehender Dispo oder ein Minusbetrag verschwindet dadurch nicht.

Nur ein P-Konto pro Person erlaubt

Der Pfändungsschutz darf nicht auf mehrere Konten verteilt werden. Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen. Wer mehrere P-Konten nutzt oder beantragt, riskiert rechtliche Schwierigkeiten und gefährdet den Pfändungsschutz.

Deshalb sollte genau überlegt werden, welches Konto als P-Konto geführt werden soll. In der Regel ist das Konto sinnvoll, auf dem Lohn, Sozialleistungen, Rente oder andere regelmäßige Einnahmen eingehen.

Was Betroffene ab Juli 2026 prüfen sollten

Wer bereits ein P-Konto hat, sollte ab Juli 2026 kontrollieren, ob der neue Freibetrag korrekt hinterlegt wurde. Bei vielen Banken wird der Grundfreibetrag automatisch angepasst. Trotzdem lohnt sich ein Blick ins Onlinebanking oder auf den Kontoauszug.

Besonders wichtig ist die Prüfung, wenn bereits eine ältere P-Konto-Bescheinigung vorliegt. Bei geänderten Familienverhältnissen, neuen Unterhaltspflichten oder geänderten Sozialleistungen kann eine Aktualisierung notwendig sein.

Betroffene sollten insbesondere prüfen:

  • Wurde der neue Grundfreibetrag ab Juli 2026 berücksichtigt?
  • Sind Kinder oder Unterhaltspflichten richtig eingetragen?
  • Liegt der Bank eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung vor?
  • Wurden Nachzahlungen oder einmalige Leistungen gesondert geschützt?
  • Gibt es blockiertes Guthaben, das eigentlich freigegeben werden müsste?
Praxisbeispiel: Was die neue Grenze konkret bedeutet

Eine alleinstehende Arbeitnehmerin verdient monatlich 1.650 Euro netto und hat ein P-Konto. Bis Ende Juni 2026 waren rund 1.560 Euro automatisch geschützt. Ab Juli 2026 steigt der geschützte Betrag auf rund 1.590 Euro.

Für sie bedeutet das: Monatlich bleiben etwa 30 Euro mehr verfügbar. Der Betrag oberhalb des Freibetrags kann weiterhin ganz oder teilweise an Gläubiger abgeführt werden.

Hat die Arbeitnehmerin jedoch ein unterhaltsberechtigtes Kind, sollte sie unbedingt eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung bei der Bank einreichen. Dann kann ein deutlich höherer Freibetrag geschützt werden.

Das P-Konto ist Schutz, aber keine Schuldenlösung

So wichtig das P-Konto ist: Es löst die Schulden nicht. Es verhindert nur, dass Betroffene bei einer Kontopfändung vollständig ohne verfügbares Geld dastehen. Die Forderungen der Gläubiger bleiben weiterhin bestehen.

Wer dauerhaft gepfändet wird, sollte deshalb nicht nur den Freibetrag prüfen, sondern auch die gesamte Schuldensituation. Je nach Lage können eine Schuldnerberatung, Ratenvergleiche, außergerichtliche Einigungen oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren sinnvoll sein.

Fazit: Kleine Erhöhung, große Bedeutung im Alltag

Die neuen P-Konto-Freibeträge ab Juli 2026 bringen keine riesige Entlastung, aber sie verschaffen vielen Schuldnerinnen und Schuldnern etwas mehr Luft. Gerade bei hohen Lebenshaltungskosten kann jeder zusätzliche geschützte Euro helfen.

Wichtig ist, dass Betroffene ihre Rechte kennen und den Pfändungsschutz aktiv absichern. Wer nur den automatischen Grundfreibetrag nutzt, obwohl eigentlich ein höherer Schutz möglich wäre, verschenkt wertvollen finanziellen Spielraum.

Unser Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr P-Konto korrekt eingerichtet ist und ob eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung notwendig ist. So vermeiden Sie, dass Geld blockiert wird, das Sie dringend für Ihren Lebensunterhalt brauchen.

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