Offene Gas- oder Stromrechnungen gehören für viele Bürgergeld-Empfänger zu den größten Sorgen. Steigende Energiepreise, Nachzahlungen und laufende Kosten bringen selbst gut kalkulierte Haushalte schnell in Schieflage. Droht dann noch eine Energiesperre, wird die Situation existenziell – vor allem in den Wintermonaten.
Was viele Betroffene nicht wissen: In bestimmten Fällen ist das Jobcenter verpflichtet, bei der Begleichung von Energieschulden zu helfen. Mehrere Gerichtsurteile haben diese Pflicht konkretisiert.
Energieschulden sind kein Randproblem
Zahlungsverzug bei Energieversorgern betrifft längst nicht mehr nur Einzelfälle. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren allein im Jahr 2024 mehrere Millionen Haushalte in Deutschland mit Strom- oder Gasrechnungen im Rückstand.
Für Menschen im Bürgergeld-Bezug ist das Risiko besonders hoch. Nachzahlungen aus Jahresabrechnungen lassen sich aus dem Regelbedarf oft nicht stemmen. Kommt es dann zu Mahnungen oder Sperrandrohungen, geraten Betroffene schnell unter massiven Druck.
Grundsatz: Das Jobcenter zahlt Schulden nicht einfach so
Wichtig ist zunächst eine klare Einordnung:
Das Jobcenter übernimmt keine Schulden im klassischen Sinne. Es gibt also keinen automatischen Anspruch darauf, dass Energieschulden „erlassen“ oder regulär übernommen werden.
Aber:
In akuten Notlagen kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren, um eine existenzbedrohende Situation abzuwenden.
Genau hier setzen mehrere sozialgerichtliche Entscheidungen an.
Gerichte stellen klar: Energiesperre kann existenzgefährdend sein
Ein besonders deutliches Urteil stammt vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. In dem verhandelten Fall ging es um eine Bürgergeld-Familie mit minderjährigen Kindern, die Gasschulden in Höhe von fast 13.000 Euro angehäuft hatte. Eine Gassperre stand unmittelbar bevor.
Das Gericht entschied:
- Eine Gasabschaltung im Winter gefährdet die menschenwürdige Existenz
- Eine unbeheizte Wohnung kann faktisch einem Wohnungsverlust gleichkommen
- Besonders schutzwürdig sind Haushalte mit minderjährigen Kindern
- Das Jobcenter muss in solchen Fällen ein Darlehen gewähren, um die Sperre zu verhindern
Rechtsgrundlage war § 22 Absatz 9 SGB II, der Leistungen zur Sicherung der Unterkunft erlaubt, wenn andernfalls schwerwiegende Folgen drohen.
Kinder spielen eine entscheidende Rolle
Die Richter betonten ausdrücklich:
Während erwachsene Leistungsberechtigte in extremen Ausnahmefällen gewisse Einschränkungen hinnehmen müssten, gilt das nicht für Kinder. Minderjährige dürfen nicht die Folgen finanzieller Not oder Fehlentscheidungen der Eltern tragen.
Das bedeutet nicht, dass jede Energieschuld automatisch übernommen wird – aber bei Familien steigen die Erfolgsaussichten erheblich.
Auch ältere Urteile bestätigen diese Linie
Bereits Jahre zuvor hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass das Jobcenter Strom- und Gasschulden per Darlehen übernehmen muss, wenn ansonsten eine Versorgungssperre droht.
Diese Rechtsprechung zeigt:
Energieschulden werden von Gerichten nicht als „normale Schulden“ betrachtet, sondern als Risiko für das Existenzminimum.
Wann kann das Jobcenter die Hilfe verweigern?
Die Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft. Das Jobcenter darf ein Darlehen ablehnen, wenn:
- die Schulden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurden
- Hilfsangebote ignoriert wurden
- kein erkennbarer Wille zur Mitwirkung besteht
- laufende Rechnungen trotz Unterstützung erneut nicht bezahlt werden
Kurz gesagt: Wer sich verweigert oder bewusst nichts unternimmt, verliert den Schutz.
So beantragen Sie Hilfe bei Energieschulden
Niemand muss erst klagen. In vielen Fällen reicht ein formeller Antrag beim Jobcenter.
Typischerweise werden folgende Unterlagen verlangt:
- Schreiben des Energieversorgers (Mahnung, Sperrandrohung, Ratenangebot)
- Kontoauszüge, aus denen die Schulden hervorgehen
- Rechnungen und Jahresabrechnungen
- Angaben dazu, wann die Schulden entstanden sind
- Eine schriftliche Begründung der Notlage
Je früher Sie handeln, desto besser stehen die Chancen. Eine drohende Sperre sollte immer sofort gemeldet werden.
Wichtig: Es handelt sich um ein Darlehen
Die Unterstützung erfolgt in der Regel nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen. Das bedeutet:
- Das Jobcenter begleicht die Energieschulden direkt beim Versorger
- Das Darlehen wird später in kleinen Raten vom Bürgergeld einbehalten
- Ziel ist die Sicherung der Unterkunft und Energieversorgung
Auch wenn die Rückzahlung belastend ist: Sie ist meist deutlich besser verkraftbar als eine Energiesperre.
Fazit: Bürgergeld schließt Schutz vor Energiesperren nicht aus
Energieschulden sind kein persönliches Versagen, sondern oft das Ergebnis steigender Kosten bei gleichbleibenden Leistungen. Die Rechtsprechung zeigt deutlich:
Das Existenzminimum umfasst auch eine beheizte Wohnung.
Bürgergeld-Empfänger sollten Energieschulden niemals aussitzen oder ignorieren. Wer frühzeitig reagiert, Anträge stellt und kooperiert, hat gute Chancen auf Unterstützung durch das Jobcenter – ohne Gerichtsverfahren.
Wenn Unsicherheit besteht, empfiehlt sich der Gang zu einer Sozial- oder Schuldnerberatungsstelle. Dort kann geprüft werden, ob ein Antrag sinnvoll ist und wie er richtig gestellt wird.

