Wenn eine Pfändung eingeleitet wird, taucht häufig ein Begriff auf, der viele Betroffene im ersten Moment verwirrt: Drittschuldner.
Für viele Menschen, die zum ersten Mal mit einer Lohn- oder Kontopfändung konfrontiert werden, ist unklar, wer genau damit gemeint ist und welche Rolle diese Person spielt.
In diesem Beitrag erklären wir einfach und verständlich, was ein Drittschuldner ist, welche Pflichten er hat und welche Auswirkungen das für Schuldnerinnen und Schuldner haben kann.
Was ist ein Drittschuldner?
Ein Drittschuldner ist eine Person oder Stelle, die Geld an den Schuldner zahlen müsste – aber aufgrund einer Pfändung stattdessen an den Gläubiger zahlen muss.
Er ist also nicht derjenige, der selbst Schulden hat, sondern jemand, der dem Schuldner eigentlich Geld schuldet.
Typische Beispiele:
- Arbeitgeber (bei Lohnpfändung)
- Banken (bei Kontopfändung)
- Rentenversicherung (bei Rentenpfändung)
- Mietende (wenn Mietzahlungen gepfändet werden)
- Krankenkassen oder Versicherungen
Sobald eine Pfändung wirksam wird, tritt der Drittschuldner gewissermaßen an die Stelle des Schuldners: Er darf kein Geld mehr an den eigentlichen Schuldner zahlen, sondern muss an den Gläubiger leisten.
Wie wird jemand zum Drittschuldner?
Der Drittschuldner wird nicht zufällig in diese Rolle gedrängt, sondern durch ein formales Verfahren:
- Gläubiger beantragt Pfändung
- Amtsgericht erlässt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Beschluss wird dem Drittschuldner zugestellt
- Ab diesem Zeitpunkt tritt eine klare Rechtsfolge ein:
➝ Der Drittschuldner darf an den Schuldner kein Geld mehr auszahlen
Rechtsgrundlagen sind die §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Der häufigste Fall: Arbeitgeber als Drittschuldner
Die Lohnpfändung ist der Klassiker.
Sobald der Arbeitgeber den Pfändungsbeschluss erhält, muss er:
- den pfändbaren Anteil des Lohns direkt an den Gläubiger überweisen
- dem Arbeitnehmer nur noch den pfändungsfreien Betrag auszahlen
- die Pfändung ordnungsgemäß dokumentieren
- die aktuellen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigen
Tut er das nicht, drohen ernste Folgen:
➡️ Der Arbeitgeber könnte den Betrag ein zweites Mal an den Gläubiger zahlen müssen
(auch wenn er ihn zuvor an den Arbeitnehmer ausgezahlt hat).
Das ist für Unternehmen ein erhebliches Risiko – und erklärt, warum Arbeitgeber Pfändungen sehr ernst nehmen.
Weitere typische Drittschuldner-Konstellationen
Banken
Bei einer Kontopfändung ist die Bank Drittschuldner. Sie muss das Konto sofort sperren und nur noch pfändungsfreie Beträge auszahlen (z. B. über das P-Konto).
Rentenversicherung
Bei Rentnerinnen und Rentnern können Renten gepfändet werden. Die Rentenkasse zahlt dann den pfändbaren Anteil an den Gläubiger.
Vermieter / Mietende
Wird eine Mietzahlung gepfändet, muss der Mieter statt an den Vermieter direkt an den Gläubiger zahlen.
Was passiert, wenn der Drittschuldner seine Pflichten nicht erfüllt?
Die Verantwortung liegt komplett beim Drittschuldner.
Versäumt er es zum Beispiel:
- den pfändbaren Betrag korrekt zu berechnen
- die Zahlung an den Gläubiger durchzuführen
- rechtzeitig zu reagieren
kann er haftbar gemacht werden.
Das bedeutet konkret:
➡️ Der Drittschuldner muss den gepfändeten Betrag aus eigener Tasche an den Gläubiger zahlen.
Für Arbeitgeber oder Banken kann das teuer werden – weshalb die meisten sehr strikt und sorgfältig mit Pfändungen umgehen.
Beispiel aus der Praxis – warum Berechnungen entscheidend sind
Ein Fall des Landgerichts Stuttgart zeigt, wie komplex Pfändungen werden können:
Ein Schuldner erhielt eine Rente und zahlte hohe Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung. Die Gläubigerin war der Ansicht, dass dadurch zu wenig gepfändet wurde.
Das Gericht entschied:
- Die Krankenversicherungsbeiträge dürfen nur in der Höhe des gesetzlichen Basistarifs berücksichtigt werden.
- Der Schuldner könne verpflichtet sein, in diesen Basistarif zu wechseln.
- Dadurch stieg der pfändbare Betrag.
Das Urteil zeigt:
Drittschuldner müssen genau prüfen, welche Beträge zu berücksichtigen sind – sonst riskieren sie Fehler mit finanziellen Folgen.
Was bedeutet das für Schuldnerinnen und Schuldner?
Für Betroffene sind die Auswirkungen spürbar:
- Der Arbeitgeber erfährt von den Schulden
Das ist für viele psychisch belastend. Allerdings ist der Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Das Einkommen sinkt spürbar
Nur der pfändungsfreie Betrag wird ausgezahlt. Je nach Gehalt kann das eine massive Einschränkung bedeuten.
- Mehrere Pfändungen werden der Reihe nach abgearbeitet
Gläubiger stehen dabei in einer Pfändungsschlange (Rangfolge).
- Bei falscher Berechnung kann es zu Unter- oder Überzahlungen kommen
Gerade deshalb ist Beratung wichtig, z. B. eine Schuldnerberatung.
Unterstützung für Drittschuldner-Pfändungen
Betroffene sollten wissen:
- Pfändungen sind rechtlich streng geregelt
- Fehler können schwerwiegende Folgen haben
- Schuldnerberatungen können prüfen, ob die Berechnung korrekt ist
- Ein P-Konto schützt wenigstens den pfändungsfreien Sockelbetrag
Gerade wer mit mehreren Gläubigern oder unübersichtlichen Forderungen konfrontiert ist, sollte sich frühzeitig Hilfe holen.
Fazit: Der Drittschuldner ist eine zentrale Figur bei Pfändungen
Der Drittschuldner übernimmt im Vollstreckungsverfahren eine entscheidende Rolle.
Ob es der Arbeitgeber, eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen ist – er wird rechtlich verpflichtet, Zahlungen umzuleiten und korrekte Berechnungen vorzunehmen.
Für Schuldner bedeutet das:
- mehr Transparenz gegenüber Dritten
- eingeschränktes Einkommen
- aber auch: Rechtsschutz durch klare Pfändungsfreigrenzen
Wer mit einer Pfändung konfrontiert wird, sollte unbedingt prüfen lassen, ob alles korrekt läuft – und sich bei Unsicherheiten beraten lassen.

