Eine Kontopfändung trifft viele Menschen völlig unvorbereitet: Plötzlich sind Überweisungen nicht mehr möglich, Lastschriften platzen, und das Konto wirkt „leer“, obwohl Gehalt, Rente oder Sozialleistungen eingegangen sind. Genau für solche Fälle gibt es einen sehr wichtigen Schutzmechanismus: das Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
In diesem Beitrag erfahren Sie verständlich und praxisnah:
- was ein P-Konto ist und wie Sie es bekommen
- welche Beträge 2026 automatisch geschützt sind
- welche Einnahmen zusätzlich unpfändbar sein können
- was Gläubiger tatsächlich pfänden dürfen
- welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten
1) Was ist ein P-Konto – und warum ist es so wichtig?
Ein P-Konto ist kein „neues“ Konto, sondern Ihr normales Girokonto mit aktivierter Schutzfunktion. Der entscheidende Unterschied:
- Ohne P-Konto kann eine Kontopfändung dazu führen, dass Sie vorübergehend nicht an Ihr Geld kommen (auch nicht an Geld, das eigentlich zum Leben nötig ist).
- Mit P-Konto bleibt Ihnen monatlich ein gesetzlich geschützter Freibetrag, über den Sie trotz Pfändung verfügen dürfen.
Rechtsgrundlage ist der Pfändungsschutz im Rahmen der Zivilprozessordnung (u. a. Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO und die entsprechende Bekanntmachung).
2) Wie hoch ist der automatische Freibetrag 2026?
Für den Zeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2026 gelten die aktuellen Pfändungsfreigrenzen. Der unpfändbare Grundbetrag (ohne Unterhaltspflichten) liegt bei 1.559,99 € pro Monat.
Beim P-Konto wird dieser Freibetrag in der Praxis häufig auf 1.560,00 € geführt (Rundung/technische Umsetzung).
Wichtig: Diese Werte sind nicht „für immer“, sondern werden regelmäßig angepasst (typisch zum 1. Juli). Für „Stand 2026“ ist daher entscheidend, welche Tabelle in Ihrem konkreten Zeitraum gilt. Die amtlichen Tabellen für 01.07.2025–30.06.2026 stellt u. a. das BMJ bereit.
3) Mehr Freibetrag bei Unterhaltspflichten: So steigt Ihr Schutz
Wenn Sie unterhaltspflichtig sind (z. B. für Kinder oder Ehepartner), erhöht sich der Freibetrag.
Für die aktuelle Stufe ab 01.07.2025 gelten (vereinfacht):
- + 585,23 € für die erste unterhaltsberechtigte Person
- + 326,04 € für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person
Das kann einen großen Unterschied machen: Wer z. B. zwei Kinder versorgt, hat deutlich mehr monatlich geschützt als der Grundbetrag.
4) Was ist auf dem P-Konto geschützt – und was (unter Umständen) zusätzlich?
- A) Geschützt ist immer: Ihr monatlicher Freibetrag
Über den Freibetrag dürfen Sie im jeweiligen Monat frei verfügen. Alles, was darüber liegt, kann grundsätzlich an den Gläubiger abgeführt werden.
- B) Zusätzlich unpfändbar (häufig), z. B.:
Viele Leistungen und Zahlungen können – je nach Fall – entweder von vornherein unpfändbar sein oder zusätzlich freigestellt werden, etwa:
- Kindergeld (wichtig: korrekt als solcher Zahlungseingang erkennbar)
- bestimmte Sozialleistungen
- teils einmalige Zahlungen (z. B. zweckgebundene Leistungen)
In der Praxis brauchen Sie dafür oft eine P-Konto-Bescheinigung, damit die Bank/der Drittschuldner den erhöhten Freibetrag korrekt berücksichtigt. Verbraucherzentralen weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich der Freibetrag bei Unterhaltspflichten entsprechend erhöht.
5) Was dürfen Gläubiger pfänden?
Das wird oft verwechselt, deshalb klar getrennt:
- A) Kontopfändung (P-Konto)
Auf dem Konto ist pfändbar, was den geschützten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag bildet Ihr „Schutzschild“.
- B) Lohn-/Gehalts- oder Rentenpfändung
Hier gilt die Pfändungstabelle: Vom Nettoeinkommen ist ein Grundbetrag unpfändbar; darüber wird stufenweise ein Teil gepfändet. Ab einer Vollpfändungsgrenze ist der Mehrbetrag vollständig pfändbar. Für 01.07.2025–30.06.2026 liegt diese Grenze bei 4.766,99 € (Mehrbetrag darüber voll pfändbar).
Das ist wichtig, weil manche Betroffene gleichzeitig eine Lohnpfändung und eine Kontopfändung erleben – das fühlt sich dann an wie „doppelt“, ist aber rechtlich unterschiedlich organisiert.
6) Was darf NICHT gepfändet werden?
„Nicht pfändbar“ bedeutet nicht „niemand darf jemals irgendetwas anfassen“, sondern: Das Gesetz schützt bestimmte Beträge/Positionen, damit das Existenzminimum bleibt.
Praktisch gilt:
- Der Freibetrag auf dem P-Konto ist geschützt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen sind zusätzliche Beträge geschützt (Unterhalt/Kindergeld/Leistungen) – häufig mit Bescheinigung.
Wenn Sie feststellen, dass trotz P-Konto Geld „verschwindet“, liegt es oft an einem dieser typischen Probleme:
- Freibetrag nicht korrekt erhöht (Unterhalt/Kinder nicht berücksichtigt)
- Zahlungseingänge falsch zugeordnet (z. B. Kindergeld nicht erkennbar)
- falscher Monat/Zeitraum (Freibetrag gilt monatlich)
7) Die wichtigsten P-Konto-Regeln und Fallen
- Nur ein P-Konto pro Person
Sie dürfen nur ein P-Konto führen. Mehrere P-Konten sind nicht erlaubt (das kann auch zu Problemen bei der Bank führen).
- „Rest-Geld“ verfällt nicht sofort
Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem Freibetrag ist nicht automatisch weg. Es gibt einen Übertrag in Folgemonate (typisch als „Ansparschutz“), damit nicht jeder Monatswechsel zum Problem wird. (Details hängen vom konkreten Fall ab – hier lohnt ggf. Beratung.)
- Freibetrag erhöhen lassen – sonst verschenken Sie Schutz
Wenn Sie Kinder/Unterhaltspflichten haben oder bestimmte Leistungen erhalten, lassen Sie den Freibetrag formell erhöhen (Bescheinigung!). Sonst bleibt es ggf. beim Grundfreibetrag, obwohl Ihnen mehr zusteht.
8) So richten Sie ein P-Konto ein: Schritt für Schritt
- Bank kontaktieren (Telefon, Filiale oder Onlinebanking):
„Bitte wandeln Sie mein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um.“ - Bescheinigung organisieren, falls Sie mehr Schutz brauchen (z. B. wegen Unterhalt/Kindergeld/Leistungen).
Danach kann die Bank den Freibetrag korrekt hinterlegen. - Aktuelle Pfändungstabelle prüfen, wenn zusätzlich Lohn/Rente gepfändet wird.
Die amtlichen Tabellen sind beim BMJ abrufbar.
9) Mini-Checkliste: Wenn Ihr Konto gepfändet wurde
- Habe ich bereits ein P-Konto? Wenn nein: sofort umwandeln.
- Ist mein Freibetrag korrekt (Kinder/Unterhalt/Leistungen)?
- Sind alle Zahlungen richtig zugeordnet (Kindergeld, Sozialleistungen)?
- Gibt es zusätzlich eine Lohn-/Rentenpfändung (separat betrachten)?
- Habe ich Unterstützung (Schuldnerberatung/Verbraucherzentrale) eingeschaltet?
Fazit: Das P-Konto schützt Ihr Existenzminimum – aber nur, wenn es richtig eingestellt ist
Das Pfändungsschutzkonto ist einer der wichtigsten Schutzmechanismen für Schuldnerinnen und Schuldner. Der Grundfreibetrag (1.559,99 €; auf dem P-Konto häufig 1.560,00 €) schützt Sie 2026 weiterhin, und bei Unterhaltspflichten kann der Schutz deutlich steigen.
Wenn Sie betroffen sind: Entscheidend ist nicht, „abzuwarten“, sondern die Schutzmechanik aktiv zu nutzen – P-Konto einrichten, Freibetrag korrekt erhöhen lassen und die Pfändungslogik verstehen.

