Wer Schulden hat, klammert sich oft an einen Gedanken: „Irgendwann verjähren die Forderungen doch.“
Tatsächlich kennt das Gesetz Verjährungsfristen. Doch diese sind komplizierter, als viele glauben – und in der Praxis keine verlässliche Rettung aus der Schuldenfalle.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Schulden wirklich verjähren, warum Gläubiger die Verjährung oft verhindern können und welche Irrtümer Schuldner teuer zu stehen kommen.
Können Schulden überhaupt verjähren?
Ja – grundsätzlich können Forderungen verjähren. Die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch drei Jahre. Sie betrifft unter anderem:
- Mietrückstände
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Kaufpreisforderungen
- Rechnungen aus Dienstleistungen oder Handwerksleistungen
Doch diese drei Jahre beginnen nicht sofort, wenn eine Rechnung offen bleibt.
Der entscheidende Punkt: Wann beginnt die Verjährung?
Die Verjährung startet nicht am Fälligkeitstag, sondern erst am Ende des Jahres, in dem:
- der Anspruch entstanden ist und
- der Gläubiger davon wusste oder hätte wissen müssen
Der Stichtag ist immer der 31. Dezember.
Beispiel:
Wäre eine Miete im Mai 2024 fällig gewesen und nicht bezahlt worden, beginnt die Verjährung erst am 31.12.2024.
Die Forderung verjährt somit erst zum 31.12.2027 – praktisch also Anfang 2028.
Das verlängert die Frist faktisch erheblich.
Nicht alle Schulden verjähren gleich schnell
Die oft zitierte „Drei-Jahres-Regel“ gilt nicht für alle Forderungen. Je nach Art der Schuld gelten unterschiedliche Fristen, zum Beispiel:
- 2 Jahre bei bestimmten Gewährleistungsansprüchen
- 4 oder 5 Jahre bei speziellen gesetzlichen Forderungen
- 10 Jahre bei bestimmten Rechten an Grundstücken
- 30 Jahre bei besonders schwerwiegenden oder titulierten Forderungen
Gerade gerichtliche Titel spielen hier eine große Rolle – dazu später mehr.
Verjährt heißt nicht: Schulden sind weg
Ein weitverbreiteter Irrtum:
Wenn eine Forderung verjährt ist, existiert sie rechtlich weiter, sie ist nur nicht mehr durchsetzbar.
Das bedeutet:
- Der Gläubiger darf nicht mehr klagen oder vollstrecken
- Aber: Er darf die Zahlung weiterhin verlangen
Wichtig:
Als Schuldner müssen Sie sich aktiv auf die Verjährung berufen.
Tun Sie das nicht, riskieren Sie trotz Verjährung:
- Mahnverfahren
- negative Schufa-Einträge
- sogar gerichtliche Entscheidungen zu Ihren Ungunsten
Schweigen hilft hier nicht.
Höchstfristen: Schulden verjähren nicht endlos spät
Selbst wenn ein Gläubiger lange nichts von seinem Anspruch wusste, kann er ihn nicht unbegrenzt geltend machen. Das Gesetz sieht sogenannte Höchstverjährungsfristen vor.
- Für viele Forderungen liegt diese bei 10 Jahren
- Für besonders schwere Ansprüche bei 30 Jahren
Anders als bei der normalen Verjährung zählen diese Fristen ab dem Tag der Entstehung der Forderung, nicht erst ab Jahresende.
Wie Gläubiger die Verjährung stoppen oder verlängern
Wer glaubt, man müsse nur „nichts tun“, irrt. Gläubiger haben mehrere Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern:
- Gerichtlicher Mahnbescheid
Ein gerichtlicher Mahnbescheid stoppt die Verjährung und verlängert sie um mehrere Monate.
Normale Mahnschreiben oder Inkassobriefe reichen dafür nicht aus.
- Schuldanerkenntnis oder Teilzahlung
Leisten Sie eine Abschlags- oder Ratenzahlung, beginnt die Verjährung neu – wieder mit drei Jahren, diesmal ab dem Zahlungstag.
Das ist einer der häufigsten Fehler von Schuldnern.
- Gerichtliche Titel
Hat der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder eine notarielle Urkunde, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Noch brisanter:
Anerkennen Sie die Forderung oder wird vollstreckt, kann auch diese lange Frist erneut beginnen.
Aber: Auch Titel sind nicht grenzenlos durchsetzbar
Trotz 30-jähriger Frist kann eine Forderung verwirkt sein. Die Rechtsprechung geht häufig davon aus, dass Gläubiger ihr Recht verlieren, wenn sie über zehn Jahre keinerlei Maßnahmen ergreifen.
Das ist jedoch immer eine Einzelfallfrage und keinesfalls automatisch.
Warum „auf Verjährung hoffen“ gefährlich ist
In der Praxis zeigt sich:
- Gläubiger handeln oft kurz vor Fristablauf
- Inkasso wird eingeschaltet
- gerichtliche Schritte werden eingeleitet
- Schuldner geraten unter zusätzlichen Druck
Wer auf Zeit spielt, verliert meist Kontrolle, Übersicht und Verhandlungsspielraum.
Was stattdessen sinnvoll ist
Statt abzuwarten, sollten Schuldner:
- Forderungen frühzeitig prüfen
- Fristen kennen
- keine unbedachten Teilzahlungen leisten
- schriftlich reagieren
- bei Unsicherheit Beratung in Anspruch nehmen
In vielen Fällen sind Vergleiche, Ratenzahlungen oder sogar eine Privatinsolvenz die deutlich bessere Lösung als jahrelanges Hoffen auf Verjährung.
Fazit: Verjährung ist kein Schuldenfreibrief
Ja, Schulden können verjähren.
Aber: Die Regeln sind komplex, Fristen oft länger als gedacht und Gläubiger haben viele Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern.
Wer Schulden hat, sollte sich nicht auf Zufall oder Zeit verlassen, sondern informiert und aktiv handeln. Wissen über Verjährung ist wichtig – aber kein Ersatz für eine echte Lösung.

