Wenn Sie überschuldet sind und keine Möglichkeit mehr sehen, Ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, kann die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ein Weg in einen finanziellen Neuanfang sein. Dieses Verfahren richtet sich an Privatpersonen ohne größere geschäftliche Verflechtungen.
Schritt 1: Beratung & Einigungsversuch
Bevor Sie ein Insolvenzverfahren beim Gericht beantragen, sollte der Versuch unternommen werden, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen – meist unter Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Dort wird in einem ersten Gespräch Ihre wirtschaftliche Situation analysiert, ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und auf dessen Grundlage versucht, Zahlungsvereinbarungen mit Gläubigern zu treffen. Gelingt dies nicht, erhalten Sie eine Bescheinigung zum gescheiterten Einigungsversuch ratgeber-schuldnerberatung.de+15schuldnerberatungen.org+15schuldnerberatung-insolvenz.de+15.
Schritt 2: Antrag & gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Mit dem Scheitern der außergerichtlichen Einigung kann der Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Wichtig dabei sind:
die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch,
eine Liste aller Gläubiger und Forderungen,
Vermögens- und Einkommensübersicht,
ggf. Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten BILD+3Wikipedia+3Wikipedia+3.
Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob ein Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg hat. Wird er elfältig oder abgelehnt, kommt es zur eigentlichen Insolvenz schuldnerberatung-schickner.de+7schuldnerberatungen.org+7Wikipedia+7.
Schritt 3: Wohlverhaltensphase
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie dauert aktuell je nach Fall:
3 Jahre, wenn ab dem 1.10.2020 der Antrag gestellt wurde (§ 300 InsO) Wikipedia+10Schuldnerberatung+10Schuldnerberatung+10,
5 Jahre, wenn die Verkürzungsvoraussetzungen (z. B. komplette Kostendeckung, 35 % Schuldentilgung) nicht erfüllt sind Wikipedia+15Schuldnerberatung+15Schuldnerberatung+15,
oder 6 Jahre, wenn keine Verkürzung möglich ist.
Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie:
Ihr pfändbares Einkommen abtreten,
Erwerbsobliegenheiten erfüllen (Arbeit oder Jobsuche),
Veränderungen wie Umzug oder Erbschaften melden,
keine Sondervorteile zulasten der Gläubiger generieren Schuldnerberatungschuldnerberatungen.org+15Wikipedia+15BILD+15.
Schritt 4: Restschuldbefreiung & Abschluss
Wenn Sie alle Pflichten erfüllt haben, wird am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung ert(eilt. Damit endet die Schuldnerlast – mit einigen Ausnahmen wie Unterhaltsschulden oder Steuerhinterziehung, die auch nach dem Verfahren bestehen bleiben können KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ+6Wikipedia+6Wikipedia+6.
Kosten & Pfändung
Die gerichtlichen Kosten liegen meist bei ca. 300–500 €, hinzu kommt die Vergütung des Insolvenzverwalters. Typischerweise entstehen Gesamtkosten zwischen 1.500 € und 2.500 €, abhängig von der Insolvenzmasse SchuldnerberatungWikipedia.
Während der Insolvenz gelten die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen – das heißt: Ein bestimmter Teil Ihres Einkommens bleibt unpfändbar und dient Ihrer Existenzsicherung BILD+2Wikipedia+2Schuldnerberatung+2.
Von Insolvenzbetrug bis Versagung: Risiken & Besonderheiten
Insolvenzbetrug kann strafrechtlich verfolgt werden – mit Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren je nach Strafmaß (§ 78 StGB) Schuldnerberatung. Auch die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn Gläubiger Anträge wegen untauglicher Verbindlichkeiten oder Verstoßes gegen Obliegenheiten stellen – teilweise noch während der Wohlverhaltensphase Schuldnerberatung+8Wikipedia+8Wikipedia+8.
Lohnt sich das Verfahren?
Ja – aber nur mit realistischem Blick:
Drei Jahre bis zur möglichen Restschuldbefreiung bieten einen deutlichen Vorteil gegenüber früher sechs Jahre (§ 300 InsO) Schuldnerberatung+2Schuldnerberatung+2Wikipedia+2.
Wer mindestens 35 % der Schulden plus Kosten abbezahlt oder die Verfahrenskosten vollständig übernimmt, kann das Verfahren auf drei Jahre verkürzen Wikipedia+5Schuldnerberatung+5Wikipedia+5.
Für alle anderen ist ein mittelfristiger Weg über 5 Jahre vorgesehen Schuldnerberatung.
Ein reguläres Verfahren dauert 6 Jahre, falls weder die Bedingungen für 3 noch 5 Jahre erfüllt sind Schuldnerberatung.
Fazit & praktische Hinweise
Ein Insolvenzverfahren ist keine schnelle Lösung, kann aber eine realistische Option sein, um sich kontrolliert und legal von Schulden zu trennen. Wichtig ist:
Machen Sie den außergerichtlichen Einigungsversuch – meist mit Hilfe einer Schuldnerberatung.
Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen für eine 3‑Jahres‑Wohlverhaltensphase erfüllen können.
Halten Sie sich an die Erwerbs- und Informationspflichten, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.
Nutzen Sie rechtliche Beratung, vor allem, wenn komplexe Forderungen wie Unterhalt oder Steuerverbindlichkeiten eine Rolle spielen.

