Privatinsolvenz verstehen: Wie Sie einen Schulden-Neustart schaffen

Wenn Sie überschuldet sind und keine Möglichkeit mehr sehen, Ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, kann die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ein Weg in einen finanziellen Neuanfang sein. Dieses Verfahren richtet sich an Privatpersonen ohne größere geschäftliche Verflechtungen.

Schritt 1: Beratung & Einigungsversuch

Bevor Sie ein Insolvenzverfahren beim Gericht beantragen, sollte der Versuch unternommen werden, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen – meist unter Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Dort wird in einem ersten Gespräch Ihre wirtschaftliche Situation analysiert, ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und auf dessen Grundlage versucht, Zahlungsvereinbarungen mit Gläubigern zu treffen. Gelingt dies nicht, erhalten Sie eine Bescheinigung zum gescheiterten Einigungsversuch ratgeber-schuldnerberatung.de+15schuldnerberatungen.org+15schuldnerberatung-insolvenz.de+15.

Schritt 2: Antrag & gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Mit dem Scheitern der außergerichtlichen Einigung kann der Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Wichtig dabei sind:

  • die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch,

  • eine Liste aller Gläubiger und Forderungen,

  • Vermögens- und Einkommensübersicht,

  • ggf. Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten BILD+3Wikipedia+3Wikipedia+3.

Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob ein Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg hat. Wird er elfältig oder abgelehnt, kommt es zur eigentlichen Insolvenz schuldnerberatung-schickner.de+7schuldnerberatungen.org+7Wikipedia+7.

Schritt 3: Wohlverhaltensphase

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie dauert aktuell je nach Fall:

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie:

Schritt 4: Restschuldbefreiung & Abschluss

Wenn Sie alle Pflichten erfüllt haben, wird am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung ert(eilt. Damit endet die Schuldnerlast – mit einigen Ausnahmen wie Unterhaltsschulden oder Steuerhinterziehung, die auch nach dem Verfahren bestehen bleiben können KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ+6Wikipedia+6Wikipedia+6.

Kosten & Pfändung

Die gerichtlichen Kosten liegen meist bei ca. 300–500 €, hinzu kommt die Vergütung des Insolvenzverwalters. Typischerweise entstehen Gesamtkosten zwischen 1.500 € und 2.500 €, abhängig von der Insolvenzmasse SchuldnerberatungWikipedia.

Während der Insolvenz gelten die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen – das heißt: Ein bestimmter Teil Ihres Einkommens bleibt unpfändbar und dient Ihrer Existenzsicherung BILD+2Wikipedia+2Schuldnerberatung+2.

Von Insolvenzbetrug bis Versagung: Risiken & Besonderheiten

Insolvenzbetrug kann strafrechtlich verfolgt werden – mit Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren je nach Strafmaß (§ 78 StGB) Schuldnerberatung. Auch die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn Gläubiger Anträge wegen untauglicher Verbindlichkeiten oder Verstoßes gegen Obliegenheiten stellen – teilweise noch während der Wohlverhaltensphase Schuldnerberatung+8Wikipedia+8Wikipedia+8.

Lohnt sich das Verfahren?

Ja – aber nur mit realistischem Blick:

Ein reguläres Verfahren dauert 6 Jahre, falls weder die Bedingungen für 3 noch 5 Jahre erfüllt sind Schuldnerberatung.

Fazit & praktische Hinweise

Ein Insolvenzverfahren ist keine schnelle Lösung, kann aber eine realistische Option sein, um sich kontrolliert und legal von Schulden zu trennen. Wichtig ist:

  • Machen Sie den außergerichtlichen Einigungsversuch – meist mit Hilfe einer Schuldnerberatung.

  • Prüfen Sie, ob Sie die Bedingungen für eine 3‑Jahres‑Wohlverhaltensphase erfüllen können.

  • Halten Sie sich an die Erwerbs- und Informationspflichten, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.

  • Nutzen Sie rechtliche Beratung, vor allem, wenn komplexe Forderungen wie Unterhalt oder Steuerverbindlichkeiten eine Rolle spielen.

Infografik Privatinsolvenz
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